Donnerstag, 15. August 2013

zu Händen der Euro-Kartellbehörde und deutscher Strafgerichte - Fall Boenig Beratung gegen IHK & Serr GmbH ua

Hier ein Beweis für die Sammlung - in diesem Fall gegen den Rechtsanwalt für Urheberrechtrecht und Wettbewerbrecht Kaui Georg in Donaueschingen - zur Zeit wirbt er als Fachanwalt für Arbeitsrecht aber 2010-2012 war er der beauftragte Anwalt der Boenig Beratung und ich bereite mit der Boenig Beratung die Strafanzeige wie die Schadenersatzansprüche gegen ihn wegen Mandantenverrat an seine Auftragsgeberin, schweren Betrug im Auftrag der beklagten Gegenseite IHK und Serr GmbH, gezielter Untergrabung und Schädigung eines Strafrechtsfalles und Beihilfe zu Erpressung im Amt während der staatsanwaltlichen und Gerichtlichen Angriffe auf seine Mandantin....

Hier eine E-Mail der Kanzlei Kai Georg an seine Mandantin und mich - da hatte sich ein freier Werberedakteur, der für ein Unter-Unternehmen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg tätig war, telefonisch bei einer Geschäftspartnerin der Boenig Beratung in der Schweiz gemeldet um ihr meine Blogs anzudienen. Dieser Herr Damm hatte zuvor niemals in irgendeinem Kontakt zur Boenig Beratung oder zur Frau Lenz ( Selbstständige Beratung im Ausland) befunden - und die Strafanzeigen gegen die IHK und Serr GmbH waren aktiv, das Zivilrechtliche Verfahren lief und der Verdacht, der Beauftragung zu diesen Vorfällen durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und ihren Führungsfiguren Dieter Teufel wie Thomas Albiez lagen mehr als Nahe.
Der Auftrag der Boenig Beratung war das Kartellamt anzurufen und den Fall als gezielte Schädigung der beklagten Parteien gegen die Boenig Beratung audzunehmen.

Hier die anwaltliche Vorlage des Anwalts Kai Georg - wie er beabsichtigte diesen Vorfall zu bearbeiten... Vollzitat der E-Mail (ausser Kontodaten des Kai Georg!)

Von: Kai Georg <georg@kanzlei-georg.de>
Betreff: Az.: Boenig./.Damm/133/11; Entwurf der Abmahnung an Herrn Damm
Datum: 7. Juli 2011 12:53:05 MESZ
An: Boenig Beratung Boenig <boenig@boenig-beratung.de>

Sehr geehrte Frau Boenig,
sehr geehrter Herr Grigoriadis,

anbei erhalten Sie wie vereinbart den Entwurf des Schreibens an Herrn Damm. Eine Vorgehensweise nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erscheint hierbei nicht sinnvoll, da das Unternehmen des Herrn Damm mit Ihrem Unternehmen nicht im Wettbewerb steht. Es kommt aber eine deliktische Haftung in Betracht. Darauf basiert auch mein Entwurf.

Da aber Herr Damm mit Frau Dr. Lenz telefonisch und per E-Mail Kontakt aufnahm, obwohl zwischen Herrn Damm und Frau Lenz (wohl) keine Geschäftsverbindung vorlag, hätte zumindest Frau Dr. Lenz die Möglichkeit gegenüber Herrn Damm gemäß § 7 UWG vorzugehen, da man diese Kontaktaufnahme als unzumutbare Belästigung iSd. § 7 UWG ansehen könnte.

Aus dem mir übersandten E-Mail-Verkehr ist nicht genau ersichtlich, wie und wann der Kontakt zwischen Herrn Damm und Frau Dr. Lenz zustande kam und was genau Herr Damm dabei geäußert hat. Auch in die von Herrn Damm übersandten pdf-Dateien müsste ich Einblick bekommen. Des Weiteren sollte uns Frau Dr. Lenz als Zeugin für ein etwaiges Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen.

Des Weiteren, sehr geehrte Frau Boenig, benötige ich noch eine Vollmacht Ihrerseits in dieser Angelegenheit. Diese ist bereits an Sie unterwegs. Ich bitte um Unterzeichnung und Rücksendung.

Abschließend möchte ich Sie bitten, beigefügten Entwurf auf seine inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und mir eine entsprechende Rückmeldung zu geben.

Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Georg

Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Georg, Josefstraße 37, 78166 Donaueschingen Tel. 0771/9291394, Fax. 0771/9291384,

Anhang:

Rechtsanwaltskanzlei 
  Georg


Rechtsanwaltskanzlei Georg, Josefstr. 37, 78166 Donaueschingen

Internetredaktion Kai Georg
Bernward Damm e.K. Rechtsanwalt
Herrn Bernward Damm
Bühlweg 3 Josefstr. 37
78078 Niedereschach

  78166 Donaueschingen
Tel.: 0771/9291394
Fax: 0771/9291384
07.07.2011

Aktenzeichen: 
Boenig/Damm/133/11
Ihre Mitteilungen an Frau Dr. Jutta Lenz M.A. Rotfarbweg 7, CH-8594 Güttingen bezüglich des Internetauftrittes des Herrn Dimitrios Grigoriadis
Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung 

Sehr geehrter Herr Damm,

hiermit zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen der Boenig Beratung, Frau Jutta Boenig, Hofstatt 4, 88662 Überlingen, anwaltlich vertrete. Eine auf mich lautende Vertretungsvollmacht füge ich meinem Schreiben in Kopie als Anlage bei.

Hintergrund der Mandatserteilung ist der nachfolgende Sachverhalt:

Meine Mandantin, Frau Jutta Boenig, betreibt in Überlingen am Bodensee ein Beratungsunternehmen, welches Führungs-Coaching, Karriere-Beratung und Outplacement anbietet.

Im vergangenen Monat wurde meiner Mandantin von einer ihrer Geschäftspartnerinnen mitgeteilt, dass Sie sich an diese gewandt haben. Sie wiesen diese Geschäftspartnerin, bei der es sich um Frau Dr. Jutta Lenz, M.A. Rotfarbweg 7, CH-8594 Güttingen, handelt auf einen Internetauftritt des Herrn Dimitrios Grigoriadis hin und sendeten dieser zusätzlich noch einige pdf-Dateien mit gelb markierten Auszügen aus den Veröffentlichungen des Herrn Grigoriadis. Sie bemerkten dazu, dass diese die Grenzen der freien Meinungsäußerung übertreten und mittlerweile Gegenstand von Strafanzeigen sein dürften. Der Grund bzw. das Motiv für Ihre Kontaktaufnahme gegenüber Frau Dr. Lenz ist meiner Mandantin völlig unklar. Meine Mandantin hat weder mit Ihnen geschäftlichen Kontakt noch hat Frau Dr. Lenz zu Ihnen einen geschäftlichen Kontakt. Meine Mandantin muss daher davon ausgehen, dass Sie gezielt mit Geschäftspartnern und Kunden meiner Mandantschaft Kontakt aufnehmen, um das Unternehmen meiner Mandantschaft und auch meine Mandantin selbst gegenüber diesen Geschäftspartnern abspenstig zu machen und die Vertrauensgrundlage zu zerstören. 

Dadurch haben Sie eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB begangen. § 823 Abs. 1 BGB besagt unter anderem, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Unter „sonstiges Recht“ fällt auch der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und somit auch in das Unternehmen meiner Mandantin. Entsprechende Schadensersatzansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor. 

Aus dieser unerlaubten Handlung ergibt sich auch ein Unterlassungsanspruch. Voraussetzung ist die unmittelbar drohende Gefahr eines widerrechtlichen Eingriffs in ein durch § 823 BGB geschütztes Rechtsgut. Dies ist durch Ihre Handlung eindeutig erfüllt. 

Meine Mandantin hat mit dem Internetauftritt des Herrn Dimitrios Grigoriadis nicht das Geringste zu tun. Auch die Kunden und Geschäftspartner meiner Mandantin haben ebenfalls mit diesem Internettauftritt nichts zu tun. 

Da Sie offensichtlich nicht im Wettbewerb mit dem Unternehmen meiner Mandantschaft stehen, liegt die Vermutung sehr nahe, dass Sie zu diesen Kontaktaufnahmen beauftragt wurden. Des Weiteren stellt sich selbstverständlich auch die Frage, welche Unternehmen und Geschäftspartner bzw. Kunden meiner Mandantschaft von Ihnen in dieser Angelegenheit noch kontaktiert wurden. Es steht daher zu befürchten, dass aufgrund Ihrer „Mitteilungen“ gegenüber Kunden und Geschäftspartnern meiner Mandantschaft diese unter Umständen die Vertragsbeziehungen zu meiner Mandantschaft beenden. Dies kann zu einem sehr ernstzunehmenden Schaden bei meiner Mandantschaft führen. 

Namens und im Auftrag meiner Mandantin mahne ich Sie daher ab und fordere Sie daher auf, 

es ab sofort zu unterlassen, mit Geschäftspartnern oder Kunden meiner    
Mandantschaft aus dem Grunde Kontakt aufzunehmen, insbesondere 
per E-Mail oder per  Telefon, um in diesem Zusammenhang 
auf den Internetauftritt „Dimisprivatturf“ des Herrn Dimitrios Grigoriadis hinzuweisen.


In diesem Zusammenhang habe ich Sie aufzufordern, eine strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, da nur diese eine Wiederholungsgefahr ausräumen kann. 

Beigefügt erhalten Sie eine entsprechende strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für deren Abgabe ich eine Frist bis spätestens zum 

Freitag, den 15.07.2011

notiert habe. Die Abgabe dieser strafbewerten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann vorab per Telefax an meine Kanzlei erfolgen, sofern Sie das Original unverzüglich per Post nachsenden. 

Des Weiteren habe ich Sie namens und im Auftrag meiner Mandantin aufzufordern, uns mitzuteilen, welche Geschäftspartner und Kunden meiner Mandantschaft in dieser Angelegenheit von Ihnen noch kontaktiert wurden. 

Des Weiteren habe ich Sie namens und im Auftrag meiner Mandantin aufzufordern, uns mitzuteilen, wer bzw. welche Institution Sie dazu beauftragt hat, mit Geschäftspartnern und Kunden meiner Mandantschaft in dieser Angelegenheit Kontakt aufzunehmen. 

Den oben genannten Aufforderungen und einer Stellungnahme in dieser Angelegenheit Ihrerseits sehe ich bis spätestens zum 

15.07.2011

entgegen. 

Des Weiteren hat meine Mandantschaft Anspruch auf Zahlung der durch meine Beauftragung entstandenen Rechtsverfolgungskosten gem. §§ 683, 677, 670 BGB. Ich gehe in dieser Angelegenheit von einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000,00 € aus. Bezüglich der Geschäftsgebühr setze ich die Regelgeschäftsgebühr von 1,3 an. Die von Ihnen geschuldeten Rechtsverfolgungskosten unter Zugrundelegung einer 1,3 Geschäftsgebühr, berechnet aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 €, belaufen sich somit auf 391,30 € zuzügl. der üblichen Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikation in Höhe von 20,00 € und somit auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 411,30 € netto. Da meine Mandantschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die MWST. nicht geltend gemacht. 


Mit freundlichen Grüssen

Kai Georg
Rechtsanwalt

Anlage 


















Strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung



Die Internetredaktion Bernward Damm e.K., Inhaber Herr Bernward Damm, Bühlweg 3, 78078 Niedereschach sowie Herr Bernward Damm persönlich

-Unterlassungsschuldner- 


verpflichtet sich gegenüber 


der Boenig Beratung, Frau Jutta Boenig, Hofstatt 4, 88662 Überlingen am Bodensee 

-Unterlassungsgläubigerin- 

es zukünftig zu unterlassen:


1.
Mit Geschäftspartnern oder Kunden der Unterlassungsgläubigerin aus dem Grunde Kontakt aufzunehmen, insbesondere per E-Mail oder per Telefon, um in diesem Zusammenhang auf den Internetauftritt „Dimisprivatturf“ des Herrn Dimitrios Grigoriadis hinzuweisen. 

2.
Für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehend übernommenen Unterlassungspflichten verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € an die Unterlassungsgläubigerin zu bezahlen. 

3.
Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich an die Unterlassungsgläubigerin die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 411,30 € netto zu bezahlen. Der Unterlassungsschuldner hat diesen Betrag auf das Rechtsanwaltsanderkonto Konto-Nr. 23641801 (BLZ 694 900 00) bei der Volksbank Villingen eG zu überweisen. 




_____________________________
            Ort, Datum


____________________________
     Bernward Damm

" ZITAT - Ende und ich versichere Eidesstattlich, das Dokument und seine Echtheit - unverändert ausser der Herausnahme der Kontodaten des Anwalts - 
Da er nicht Bereit war diesen Fall wie schon zuvor mit jenen der IHK und Serr GmbH anzuzeigen und zusammenzulegen und nur eine Abmahnung für Kleinbeträge abzuschicken und dabei natürlich sein Honorar zu verdienen - wurde der Vorgang von mir gestoppt... Er stellte soweit ich es sehe bisher dafür auch keine Rechnung - ich schon und die Boenig Beratung auch....

An Eides Staat und als Beweis gegen den Anwalt Kai Georg, die IHK SBH und ihre Verantwortlichen und den hier genannten Herrn Damm zu werten . Dimitrios Grigoriadis, Hofstatt 2-4, 88662 Überlingen

Dimitrios Grigoriadis, Copyright 2010-2013, gelöscht aus dem Internet trotz Preisangabe von 10 Mio Euro durch das Landgericht Mannheim, die IHK SBH und die Serr GmbH 



1 Kommentar:

  1. P.S. Hier eine Mail der GEschäftspartnerin der Boenig Beratung in Auszug - eidestattlich - gekürzt aber nicht verändert!" Hallo Jutta,

    Ich schicke Dir jetzt einfach mal, was ich von dem Herrn bekommen habe.
    Herr Damm war wirklich höflich und hat mich sehr gebeten, Dich zu erreichen,
    damit die Sache nicht schlimmer wird.
    Er klang sehr besorgt und nicht, dass er daraus eine Sache machen wollte.
    Ich hoffe, nun, dass es bei Dir nicht in der falschen Kiste abgelegt wird.
    Er sagte mir mehrere Male, dass er versucht hätte, Dich persönlich zu
    erreichen aber Dein Mann dich wohl abschirmen würde und er nicht an dich ran
    käme.
    Wenn ich Dich erreichen sollte, solltest Du ihn anrufen.
    So das wars!
    Ich habe die Sache keinem weiter erzählt und du kannst Dich darauf
    verlassen. Ich habe das auch schon einmal an anderer Stelle so gehalten und
    das bleibt so! Punkt
    Du hast schon genug Ärger!

    Grüße Jutta
    Anbei die 2 Emails von Herrn Damm

    Sehr geehrte Frau Dr. Lenz,

    ergänzend noch einige pdf-Dateien mit gelb markierten Auszüge aus den
    Veröffentlichungen von Herrn Griogoriadis, die die Grenzen der freien
    Meinungsäußerung übertreten und mittlerweile Gegenstand von Strafanzeigen
    sein dürften.


    Mit freundlichen Grüßen
    Bernward Damm


    Internetredaktion Bernward Damm e.K.
    TEL +49 7725 91070 SKYPE bndamm
    EMAIL info@internetredaktion.de
    WEB http://www.internetredaktion.de
    MAIL Buehlweg 3, 78078 NIEDERESCHACH, GERMANY
    Handelsregister Amtsgericht Freiburg HRA 602766 " Zitat-Ende

    Soviel zu Unauterem Wettbewerb und gezielter Schädigung von Unternehmen in Deutschland durch IHK und Serr GmbH und der Duldung und Unterstützung von Rechtsbrüchen von Staatsanwaltschafte, Gerichten un Wirtschaftsministerien solcher Vorgänge. Dimitrios Grigoriadis am 16. August 2013 -

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danke für nachricht. wenn´s mir gefällt, melde ich mich - öffentlich!

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