Donnerstag, 7. Februar 2013

Hier ein Auftrag an den Anwalt der Boenig Beratung - durchgeführt?

Und hier erstmals öffentlich der Entwurf eines Auftrags zu Anträgen für die Gerichte an den Rechtsanwalt der Boenig Beratung Kai Georg durch die Eigentümerin der Boenig Beratung Jutta Boenig, meine Frau...
Der gesammte Auftrag im Wortlaut wird folgen... aus der Mail der Boenig Beratung an ihren Anwalt

Ab Hier gültig:

"Erklärung:

Die Boenig Beratung , Jutta Boenig (Klägerin) beantragt hiermit offiziell und formal die Zeugenaussage ihres Ehemannes, Dimitrios Grigoriadis vor dem OLG Karlsruhe,
da seine rechtlichen Vorgänge mutmaßlichen Vergehen seitens der Beklagten,
Claudia Serr, Serr GmbH und IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, in die diversen Verfahren (Boenig/Serr/IHK)zur einfachen Auskunft zum Vertragsverhältnis zwischen IHK (SBH) und Claudia Serr von den Beklagten in die Verfahren des OLG Karlsruhe mehrmals herein gebracht worden ist

Das Verfahren gegen meinen  Mann ist ein noch offenes Verfahren in erster Instanz
und wird im März 2012 vor dem Amtsgericht Überlingen statt finden. Die  Beklagten in meinen Fällen, sind in der causa Grigoriadis Kläger und Zeugen, die als Privatiers vor Gericht erscheinen.
Drei Richter des LG Mannheims, Dr. Tochtermann, Dr. Voß und Schmidt sind in meinen anhängigen Fällen in der Vorinstanz rechtssprechend gewesen.

Zur Feststellung wettbewerbrechtlicher Schadenersatzansprüche der Klägerin an die Beklagten und der Anspruchserhebung auf Vertragsstrafe gegen die IHK SBH aufgrund gefundener Kataloge Industrie 2010 in den öffentlichen Räumen der IHK (SBH),
5-6 Wochen nach Unterzeichnung der strafrechtlich bewehrten Unterlassungserklärung durch die IHK (SBH) die  von einer Zeugin gefunden wurden und der Vorgang mit einer Eidesstattlichen  Erklärung der Zeugin bekundet wurde.

Hinzu erhebt die Boenig Beratung zur Unterlegung ihrer Ansprüche mit weiteren Beweisen den Anspruch auf die Aufnahme als Beweismittel:
Die Blogs des Ehemanns Dimitrios Grigoriadis, die durch die Beklagten und die Richter
des Landgerichts Mannheim als staatlich sanktionierendes Verfahren nebst Caches
und Suchmaschinenergebnissen aus dem Internet vollständig gelöscht wurden.
Zensur dieser Form ist in Deutschland absolut verboten!

Die Namen der gelöschten Blogs von D. Grigoriadis in folgender Liste:

1. http://dimisprivatturf.wordpress.com/
2. http://kollateral-schaden.blogspot.com/
3. http://blumenfuerdiehalunken.wordpress.com/
4. http://ihkundco.wordpress.com/
5. http://ihkmafia.wordpress.com/
6. http://lachdichlustig.wordpress.com/2011/04/12/hallo-welt/
7. http://politpornografie.wordpress.com/
8. http://verklagstdumichverklagichdichnicht.wordpress.com/
9. http://dimisprivatturf.blogspot.com/wp-admin/




Diese Blogs sind als Beweise relevant für die Wahrheitsfindung in diesem
Gericht (OLG Karlsruhe Boenig/Serr /Serr GmbH/IHK )wie in den folgenden
möglichen straf- und kartellrechtlichen wie  zivilrechtlichen Prozessen, da die
Blogs unter anderem auch

•    Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Beklagten Rechtsfall Jutta Boenig
enthalten (die Beklagten argumentieren in einem Fall, Jutta Boenig hätte keine Ansprüche auf entstandenen Schaden erhoben)

Die Beklagten belügen das Gericht, wie sie es auch in den Vorinstanzen
der Justiz gegenüber taten und  Jutta Boenig kann und darf als Klägerin
versuchen genau dieses zu beweisen.

Zu den Beweisen gehören auch die Zeugenaussagen des ehemaligen Teilzeitangestellten der Boenig Beratung, Dimitrios Grigoriadis, und da sein Wort und seine mündlichen Aussagen als Zeuge von den Beklagten sowieso bezweifelt werden würden, sind die Blogs als Dokumente erforderlich…

Diese Blogs sind in ihrer Gesamtheit  als Beweise der Klägerin vorzulegen

Falls die Blogs nicht vollständig mit ihren gesamten Inhalten vorgelegt werden können, beantragt die Klägerin,  Jutta Boenig, folgendes zu den Beweisen gegen die Beklagten:

1.      Verwerfen aller sog. Beweise der Beklagten wegen des Verdachts der Beweismittelveränderung in diesen laufenden Verfahren

2.      Diese Beweise gegen die Klägerin und ihrem Ehemann Dimitrios
    Grigoriadis in ihrer Vollständigkeit als Beweismittel der Klägerin gegen die
    Beklagten aufzunehmen.
   
3.     Die Dokumentation der Blogs von Dimitrios Grigoriadis in den Händen der Beklagten in vollem Umfang die für folgende amtlichen Vorgänge benutzt wurden und die zugehörigen (Straf-)-Anzeigen der Beklagten wie die Ergebnisse derselben im Rechtsweg:

4.  Einstweilige Verfügung  zu den Blogs des Landgerichts Mannheim gegen
Dimitrios Grigoriadis mit dem Vorwurf wettbewerbswidriger Verstöße und Deliktrecht (noch nicht aufgehoben) beantragt durch Frau Claudia Serr,
Serr GmbH, u.a.
   
5. Strafanzeige gegen Dimitrios Grigoriadis mit denselben Begründungen
6. Strafbefehl gegen Dimitrios Grigoriadis vor dem Amtsgericht Überlingen
7.Strafanzeige gegen Frau Jutta Boenig mit Anspruchserhebung  von Schadensersatz in Höhe von 250.000 Euro wegen Anstiftung des Dimitrios Grigoriadis (Ehemann von Frau Boenig) auf wettbewerbsrechtlich begründeten Grundlagen…

Diese versuchte Kriminalisierung der Klägerin durch die Beklagten muss vor dem OLG Karlsruhe zur Kenntnis genommen, geprüft und beurteilt werden.

Immerhin haben die Beklagten selbst den Fall Dimitrios Grigoriadis und ihre Beurteilung vor das OLG Karlsruhe mit ihrer subjektiven Bewertung vorgebracht. Somit sind entweder diese Fälle bewusst kontaminiert und eine gewollte Irreführung des OLG
oder aber sie sind Teil der Gesamtklage der Klägerin gegen die Beklagten.


Es ist schon seltsam, wenn die Beklagten, die bis 2009 so gut wie gar nicht im Outplacement tätig waren und keine Dienstleistungen im Outplacement  öffentlich anboten, gemeinsam die Werbung und Selbstdarstellung wie auch Dienstleistungsdarstellung der Boenig Beratung (mit kleinsten Absatz-Verschiebungen) zur Bewerbung eigener Seminar-Angebote in ihren Katalogen und im Internet anboten. Dies taten sie mit einem Preis-Unterschied von ca. 40% gegenüber der Preisgestaltung Boenig Beratung. In schwerster Form  haben sie damit gegen das Wettbewerbsrecht und die "schwarze Liste" verstoßen – und die gleichen erhoben Ansprüche auf faire Behandlung im Wettbewerb.

Es ist schon seltsam, wenn die IHK zu ihrer Unterschrift der strafbewehrten Unterlassungserklärung angibt, diese Unterschrift sei zwingend und nicht Beweis einer unrechtmäßigen Handlung und dieselbe IHK ein privates Unternehmen und bei ihr tätigen Dozentin, die Verweigerung der Unterschrift einer Unterlassungserklärung unterstützt.

Jutta Boenig, die Klägerin erhebt hiermit den Vorwurf der vorsätzlichen Beschädigung und versuchter Zerstörung ihres Unternehmens durch die Beklagten, seit der Veröffentlichung des Seminarangebotes der IHK (SBH ) mit Frau Claudia Serr benannt als Dozentin und mit dem IHK Zertifikat als Eigentum der IHK (SBH) beglaubigt.
Frau Claudia Serr ist zertifizierte Outplacementberaterin, zertifiziert durch die Fortbildung zum Outpalcementberater  bei der Boenig Beratung im Jahr 2004.
Die Arbeitsmappe und die Seminarunterlagen wurden ihr dabei ausgehändigt.
Die Fortbildung wurde von der Serr GmbH bezahlt.

Die Beweise zu diesen Vorgängen liegen dem OLG – Karlsruhe vor. Durch den Anwalt der Boenig Beratung, Kai Georg, beantragte sie die Herausgabe der Seminarunterlagen und wurde immer abschlägig beschieden. Die IHK behauptete darüber hinaus, dass sie niemals Unterlagen zu dem Seminar gesehen habe.


Jutta Boenig ersucht um die Zulassung der Blogs des Ehemannes Dimitrios Grigoriadis als Teil der Beweise gegen die Beklagten und zur Beweiserhebung zu eigenen Schadenersatz-Ansprüchen gegen die Beklagten, da bisher noch nicht fest steht, ob Claudia Serr als Angestellte der IHK (SBH) gehandelt hat, was die Hauptlast der Verantwortung auf die IHK (SBH) legen würde, oder ob die IHK (SBH) gemeinsam mit einem externen privaten Unternehmen einen schweren Wettbewerbsverstoß zu Lasten auch der Selbstverpflichtung der gesetzlichen Regelung zum Wettbewerbsrecht begeht.


Die beklagten Parteien bezichtigten  Jutta Boenig der Anstiftung zu straf- und zivilrechtlich strafbaren Haltungen und Handlungen.

Die Strafklage gegen  Jutta Boenig wurde von der Staatsanwaltschaft Konstanz nach einem 1/ 2 Jahr Vor-Ermittlung abgewiesen nach Einsatz eines Strafrechlers und einem einfachen Schreiben desselben an die Staatsanwaltschaft Konstanz.

Ein zivilrechtlicher Prozess oder Schadenersatzforderungen der Beklagten gegen
Jutta Boenig und der Boenig Beratung wurde bis zum heutigen Datum nach Wissen
der Klägerin nie erhoben. Selbst dieser Umstand ist ein Indiz der Lügen und Gerichtsmissbräuche der beklagten Parteien. Auf Grundlage des Geschehenen erhebt Jutta Boenig (Boenig Beratung) Schadensersatzanspruch an die Beteiligten der Straf – Anzeige gegen Jutta Boenig,wegen versuchter Erpressung, Beleidigung („unclean hands“) durch falsche Anklagen zum zwecke der Rechtsbeugung und Beeinflussung in den Fällen der Boenig Beratung gegen die Beklagten, in Höhe der in der Strafanzeige vorgekommenden Summe von 250.000.- €.

Die Beklagten argumentieren vor diesem OLG Karlsruhe noch immer mit ihren Anklagen gegen Dimitrios Grigoriadis und die Klägerin und führen damit das Gericht gewollt und bewusst in die Irre.

Die Boenig Beratung ersucht um Zusammenfassung der unterschiedlichen Verfahren
in ein Verfahren, um weiterer Aus- und Benutzung der Gerichte durch gezielte Manipulation der vermeintlichen Informationen durch die Beklagten vorzubeugen.

Die Boenig Beratung ersucht das Gericht um die Aufnahme der offenen Schadenersatzansprüche der Jutta Boenig (Boenig Beratung) gegen die beklagten Claudia Serr, Serr GmbH, die Geschäfte und Unternehmen der Claudia Serr im europäischen Ausland, die IHK Schwarzwald-Barr-Heuberg und ihrer Führungsetage, Thomas Albiez, Hauptgeschäftsführer der IHK und weiterer AGs und Unternehmen im Eigentum der IHK SBH, Dieter Teufel, Präsident derselben IHK bis zum heutigen Tag.

Die Schadenersatzansprüche können auch durch ein strafrechtliches Verfahren unter Teilnahme der Kartellbehörde gegen die oben genannten gestellt werden, wegen

1. Irreführung von deutschen Gerichten und Beeinflussung von Zeugen wie der IHK zugehörigen Angestellten und damit Anstiftung zu Falschaussagen zum Schaden der Klagenden
2. Missbrauch von Position und Macht in der Wirtschaft um einen Marktteilnehmer zu berauben wenn nicht gar zu zerstören
3. Korruption von Amtsträgern und Richtern bei deutschen Gerichten
4. Falschbezichtigung und Bedrohung der Klägerin um berechtigte Ansprüche
5. Beleidigung der Klägerin "Unclean Hands" in einem berechtigten Verfahren mit unerheblichen und unberechtigten Anwürfen zu Vorgängen, die zum Zeitpunkt der Anspruchsgrundlagen der Klägerin noch weit in der Zukunft lagen.






Die Boenig Beratung beantragt hiermit auch offiziell die Hinzuziehung des Europäischen Kartellamts auf Grundlage des Verdachts:
 der wirtschaftlichen Zusammenarbeit eines Gesamtunternehmens IHK (SBH) mit ihr gehörenden Unternehmen mit staatlichem und gesetzlichen Auftrag als Wettbewerbshüter und dem Privatunternehmen Serr GmbH, das zum Jahr 2009 eine Bilanzsumme zwischen 500.000 und 2 Million Euro jährlich angab.

Die Eigentümerin der Serr GmbH besitzt nach eigenen Angaben im Internet auch mindestens eine GmbH in Italien u.s.w.

Des Verdachts der gezielten Beschädigung eines Kleinunternehmens und Aneignung der Kern-Identität und Kompetenz der Jutta Boenig, Boenig Beratung, in der Werbung und im Angebot durch einen unverhältnismäßig größeren Marktteilnehmer mit Amtsgewalt.
Dies führt auch zu Schadenersatzansprüchen der Jutta Boenig gegen die BRD und das Wirtschaftsministerium BW, da offizielle Beschwerden der Jutta Boenig mit "kein öffentliches Interesse" abgewiesen wurden und kein Verdacht geprüft oder einem  Vorwurf jemals  nachgekommen worden ist. Das führte zu massiver Beschädigung und finanziellen Überbelastung von Jutta Boenig und ihrem Unternehmen, bei der Inanspruchnahme ihrer Rechte als Wirtschafts-Unternehmen.

Bisheriger Kostenpunkt zu Rechte -Beanspruchung des Eigentums von Jutta Boenig
belaufen sich bei direkten Prozesskosten bereits auf  mindestens 30.000.- €.

Die beteiligten hauptverantwortlichen Personen der beklagten Unternehmen und Vertreter öffentlicher Träger hatten bisher nicht 1 Cent persönlicher Kosten(Annahme).

Die Selbstverpflichtung der DIHK und aller IHKs zur Einhaltung der Gesetze zur „schwarzen Liste“ der EU und der Auftrag der IHK gegen Wettbewerbsverstöße wie Verbrechen vorzugehen, ergibt durch den Vorwurf der Klägerin keine Kann- Bestimmung sondern eine Muß- Bestimmung.

Rufen Sie das europäische Kartellamt !

Jutta Boenig
Boenig Beratung
Hofstatt 4
88662 Überlingen
"
Ende.
der Anwalt legte sein Mandat mit sofortiger Wirkung nieder, weil er von Herrn Grigoriadis /mir) wegen von ihm gewollter und gezielter Fehler im Prozess angegriffen wurde und er sich in seiner Würde verletzt sah - 6 Wochen vor dem Termin nach 2 Instanzen vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. So musste ein weiterer Anwalt ohne Kenntnis der Sachlage und Historie und mit Minimal-Unterlagen und 7000 Euro Kosten vor dem Gericht erscheinen... Gelder wurden von Anwalt Kai Georg niemals erstattet...
Und ich bin mit ihm nicht fertig - so wenig wie meine Frau und ihr Unternehmen - HIER lesen Sie, Ihr  wer auch immer nur den Anfang zum Fall Rechtsanwalt Kai Georg für Urheberrecht und Wettbewerbsrecht aus  Donaueschingen (:-))

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