Sonntag, 18. August 2013

Verfassungsrechte angegriffen durch die wirtschaftkriminelle IHK, die deutsche Justiz und Verwaltung, die Regierungsparteien und Anderen in Amt

Dieser Artikel ist Grundsätzlich und Eigentum des Dimitrios Grigoriadis ( copyright 2010-13 ), Hofstaat 4, 88662 Überlingen, Deutschland sowie in Form einer legalen Strafanzeige, eines offenen Briefes an alle Bürger und insbesondere Beamte im Dienst dieses Staates und Anzeige an Alle von Bedrohungen für den deutschen Rechtsstaat durch Bruch von Grundrechten und Missachtung von grundpflichten durch Staatsdiener - weil ich und die Boenig Beratung gegen die IHK als Staatsgefährdende Institution und Verfassungsfeindlich anzeige und noch bisher sich niemand ausser den Helfern der IHK im Amt sich bemührt Rechtsbrüche zu legitimieren ohne Beweise und Zeugen anzuhören und so den Rechtsstaat unterminieren und in seinen Grundfesten angreifen!!!

Ich berufe mich auf meine Rechte zur Notwehr und Pflicht Straftaten zu Lasten der Allgemeinheit und des Staates anzuzeigen - wie auf mein Recht vom Staat als Bürger in meinen Rechten verteidigt zu werden - als Europäischer Bürger griechischer Nationalität im Rechtsraum Deutschland, da ich Bürger dieses Landes bin - und ich bin seit 2010 im Statur RECHTLOS - genau so wie meine Frau Recht- und Schutzlos ist trotz der Staatlichen Gesetze, Pflichten der Ämter und Justiz und Staatsdiener udn weil der materielle Schaden weiter gesteigert wird durch Nicht-Anwesenheit des Rechtsstaats...
Ich erhebe Schadenersatzforderungen nach 3 Jahren Rechtsbrüchen auch durch den Staat durch seine Diener in voller Höhe und lasse über die Gesetze das Verfassungsgericht entscheiden wie auch das Europäische Gericht für Mnschenrechte... weil hier und Euroland nicht die IHK-esetze die Verfassung darstellen - sondern eine Extrawurst für eine privatisierte Justiz hier zum Schaden von Bürgern sich manifestiert...

Zitate zu Grundrechten und Deutschland mit seiner Verfassung, auf die alle Staatsdiener schwören im Amt ....

Wickipedia Zitate:
Titel: Rechtsweg
"Unter dem Grundgesetz ist der Zugang zu Gerichten grundsätzlich gesichert, wenn subjektive Rechte beeinträchtigt werden. Bei Rechtsverletzungen durch die „öffentliche Gewalt“ folgt das aus dem Grundrecht der Rechtsweggarantie, bei Rechtsverletzungen durch Private aus dem Justizgewähranspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet wird.

Die Generalklauseln des § 13 GVG einerseits und des § 40 VwGO andererseits stellen sicher, dass für jeden Fall auch ein Gericht zuständig ist. Nur ganz ausnahmsweise ist der Rechtsweg nicht eröffnet (etwa nach Art. 19 Abs. 4 S. 3 GG für bestimmte Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis; vgl. G-10-Gesetz). "

Die Links im Text von Wickipedia zu

subjektives RECHT :
Ein (subjektives) Recht, als unterschieden vom objektiven Recht, ist ein rechtlicher oder moralischer Anspruch, der von Individuen oder vergleichbaren Rechtsträgern besessen wird, und diese befugt, bestimmte Handlungen zu tun oder zu unterlassen, und/oder von anderen Personen und Rechtsträgern zu verlangen.
Der Begriff des Rechts ist eine zentrale Kategorien in modernem politischen, moralischen und rechtlichen Denken. Rechte finden sich sowohl in der Rechtsordnung, wo sie durch positives Recht erlassen sind, als auch in der Moralphilosophie, wo sie als Ansprüche analysiert werden, die Individuen unabhängig von konkreten institutionellen Formen staatlicher Organisation besitzen. Naturrecht bietet eine Form der letzteren Betrachtungsweise an.
Menschenrechte und Tierrechte sind Unterformen von Rechten, die auf bestimmte Rechtsträger eingeschränkt sind. Rechte lassen sich zudem in Individualrechte, die von Individuen besessen werden, und Gruppenrechte einteilen.

Grundrechte Deutschland:

Grundrechte werden in Deutschland in der Bundesverfassung und in einigen Landesverfassungen gewährleistet. Im Grundgesetz sind die meisten Grundrechte im gleichnamigen I. Abschnitt (Artikel 1 bis 19) verbürgt. Sie sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden. Für den Fall, dass die Grundrechte verletzt werden und auch der Rechtsschutz vor den übrigen Gerichten versagt, stellt das Grundgesetz mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einen außerordentlichen Rechtsbehelf bereit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).
Ausweislich dieser Regelung kann das Bundesverfassungsgericht nicht nur gegen die Verletzung von Grundrechten angerufen werden, sondern auch bei Verletzung der „in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte“. Diese Rechte werden daher als grundrechtsgleiche Rechte bezeichnet.

Adressat und Träger:

Gemeinsam ist den Grundrechten, dass sie primär den Staat verpflichten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Exekutive, Legislative oder Judikative, Bund oder Land handelt. Keine Rolle spielt auch, ob der Staat unmittelbar oder mittelbar (etwa durch Selbstverwaltungskörperschaften), ob er privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich oder gar durch juristische Personen des Privatrechts tätig wird: stets ist die öffentliche Gewalt grundrechtsverpflichtet (Art. 1 Abs. 3 GG).
Nach dem Träger des Grundrechts (Grundrechtsberechtigung, persönlicher Schutzbereich) unterscheidet man die Jedermann-Grundrechte, deren Träger jeder Mensch ist (missverständlich auch als Menschenrechte bezeichnet), und die Deutschengrundrechte (auch: Staatsbürgerrechte, Deutschenrechte), die nur Deutschen zustehen.[1] Grund für die Beschränkung ist zumeist ein besonderer Bezug zur demokratischen Willensbildung und damit zum Staatsvolk (Volkssouveränität). Unter die Deutschengrundrechte fallen etwa die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), die Freizügigkeit (Art. 11 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) sowie im weiteren Sinne das Wahlrecht und der Zugang zu öffentlichen Ämtern. Zu beachten ist allerdings, dass „Deutscher“ hier nicht alleine auf die deutsche Staatsangehörigkeit abstellt, sondern Art. 116 GG auch die Statusdeutschen erfasst. Soweit ein Grundrecht nur für Deutsche gilt, wird jedoch auch Ausländern ein Grundrechtsschutz über die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) gewährt, wobei dieser durch die größeren Einschränkungsmöglichkeiten eine geringere Schutzintensität hat. Schließlich kennt das Grundgesetz mit dem Asylrecht auch ein Grundrecht, dessen Träger nur Ausländer sein können.
Strittig ist, ob sich EU-Bürger auf die Deutschengrundrechte berufen können. Dafür spricht das Diskriminierungsverbot in Art. 18 Abs. 1 AEUV. Diese Vorschrift ordnet eine Gleichstellung aller EU-Bürger an und fordert für diese das gleiche Schutzniveau innerhalb der Gemeinschaft. Gegen eine Anwendung spricht der Wortlaut des Grundgesetzes. Hinsichtlich juristischer Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat bejaht das Bundesverfassungsgericht eine Grundrechtsträgerschaft. Dies stelle eine „aufgrund des Anwendungsvorrangs der Grundfreiheiten im Binnenmarkt (Art. 26 Abs. 2 AEUV) und des allgemeinen Diskriminierungsverbots wegen der Staatsangehörigkeit (Art. 18 AEUV) vertraglich veranlasste Anwendungserweiterung des deutschen Grundrechtsschutzes dar“.[2][3]
Nach dem Inhalt der Grundrechte kann man sie in Freiheits- und Gleichheitsrechte einteilen.


Diese Rechte sind im Fall Jutta Boenig und Boenig Beratung durch die Staatsanwaltschaft Konstanz und die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg wie dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg verletzt - seit dem November 2010 - und seit dem Sommer 2011 kommen Beihilfen im Amt zu Strafrechtsbrüchen in besonders schwerer Form hinzu... Das selbe gilt für MICH - da die erste Strafanzeige zu Betrug und Wirtschaftsverbrechen der IHK und der Serr GmbH von meineer Frau und mir kostenpflichtig durch einen Strafrechtsanwalt eingereicht wurde und danach die Staatsanwaltschaft und etliche Gerichte den Tätern mit allem beistanden die Vorwürfe und Gesetzesbrüche von den urteilenden Gerichten fernzuhalten - unter anderem unrechtmässiger Verfolgung der Opfer im Amt, Bedrohung im Amt, Rechtsbeugung im Amt, Beihilfe zu Falschaussagen und Falschbezeugungen, Fälschung und Veränderung vor Beweisen und das Einsetzen unrechtmässiger "Beweise vor Gericht - um Straftäter wissentlich zu schützen - die Vermögensschäden der Boenig Beratung, meiner Person und jene der Mitglieder der IHK wie auch der deutschen Bürger durch den Schutz von Kriminellen in Ämtern mit Zugang zu öffentlichen Geldern udn Rechtsmacht - das ist ohne Beispiel - und selbst die DDR und der nationalsozialistische Staat tat alles um sein Anschein von Gesetzlicher Legitimierung aufrechtzuhalten. Nicht so dieser deutsch Staat dieser Regierungskoalition und dieser Kanzlerin....

Ich berufe mich auf meine Rechte und erinnere alle an ihre Pflichten - IHREM und meinem Staat gegenüber - und eine Warnung: Diese Anzeigen von Rechtsbrüchen in der Öffentlichkeit ist rchtmässig und geschieht in Notwehr - ich versichere allesnach bestem Wissen und Gewissen hier als Aussagen-Ersatz wie auch als Eidesstattliche Erklärung - und fordere endlich die gesetzlich garantierten Zugangsrechte zu den Gerichten - und da ich mittellos bin fordere ich einen vom Staat gestellten Rechtsanwalt - weil nach 3 Jahren der Eindruck entsteht, dass deutsche Beamte und Regierungen wie Verantwortliche kein Deutsch verstehen oder aber von einem Büro in Nordkorea abfertigen lassen....
Meine Strafanzeigen gegen die Regierung heute, gegen die Gesamt-IHK und die DIHK wir die Aufsichtsbehörde Wirtschaftsministerium ( als erster Schritt!) ist hiermit vielleicht nicht formvollendet aber rechtmässig - und eigendlich dürften sich die Damen und Herren in den Ämtern der Führung Deutschlands nicht bei diesen Wahlen bewerben - weil meine Texte und die Wahrheit wie Ansprüche auch nach den Wahlen ( der Ausgang der wahlen ist bei Rechtsstaaten unwichtig!) gültig ist und von mir aufrechtgehalten werden wird.... Ich schwöre es und wehe Ihr Mafiosi löscht meinen Besitz noch einmal - ich stelle schon jetzt meine Ansprüche zu Schadenersatz für 2 unterschiedliche Zeiträume - einmal nach der ersten Strafanzeige... 2010 und das 2. Paket betrifft die Löschung von Strafanzeigen in meinen Blogs nach meiner Verurteilung... und das ist auch Strafvermeidung....
Zur Erinnerung: Im Amtsgericht Überlingen, dem Landgericht Konstant, der Staatsanwaltschaft Konstanz und der Oberstaatsanwaltschaft Karlsruhe liegen Strafanzeigen von mir zu scheren Rechtsbrüchen seit 2012 vor - und jene seit 2010... das ist  Verletzung Ihrer Amtspflichten Ihr Staatsdiener und Missbrauch im Amt - Sie haften mir alle !!!! Nach deutschen und europäischen Gesetzen. Meldet Euch - weil diese Texte auch so ausgedruckt vorliegen und genau so den Kartellbehörden, dem obersten Verwaltungsgericht, dem Bundesgerichtshof und dem Verfassungsgericht vorgelegt werden werden - mit Frau Jutta Boenig und Anderen als Zeugen - und allen weitern Beweisen wie den Industriekatalog der IHK 2010 und den Rechnungen und Kontobewegungen der Boenig Beratung zu Claudia Serr und Serr GmbH 2004 !!!
Ohne jede Achtung - Ich besstehe auf die mir gesetzlich garantierten Rechte und eure gesetzlich bindenden Pflichten im Amt !!!!° Dimitrios Grigoriadis, Hofstaat 4, 88662 Überlingen


Drei Kriminelle beim abendlichen Wohlgefühl - in der Mitte Kanzlerin und Kanzlerkandidatin Angela Merkel und zwischen 2 Mafiosi der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg - den Korruptionherd in meiner Nähe

Dimitrios Grigoriadis, Kunstwerk in Blogs 2010 - gelöscht im Amt mit 9 Blogs zur politischen Zensur


Bis heute

1 Kommentar:

  1. P.S. Noch aus dem Artikel zu Grundrechten: Zitat:
    "Die Grundrechte haben eine multiple Funktion im Verfassungssystem. Aus ihnen lassen sich verschiedene subjektive Rechtspositionen ableiten, sie sind jedoch zugleich auch objektive Wertentscheidungen der Verfassung. Als solche beeinflussen sie den Staat auf allen Ebenen seines Handelns und können unmittelbar und jederzeit vom Bürger geltend gemacht werden (Art. 1 Abs. 3 GG). Bisweilen wird hierbei eine Rangordnung im System der Verfassungsgüter gesehen.[4] Die verschiedenen Funktionen der Grundrechte beschreibt die Grundrechtstheorie.

    Als Beispiel dafür lässt sich die Menschenwürde mit ihrem Dualcharakter anführen: Die Menschenwürde ist einerseits der zentrale und höchstrangige Wert des Grundgesetzes und geht allen anderen vor und ist mit keinem anderen Verfassungsgut abwägbar. Auch dem Recht auf Leben oder dem Schutz des Staates geht sie z. B. vor. Selbst wenn sie andererseits kein Grundrecht im engeren Sinne ist, lässt sich ohne Weiteres ein starker und in jeder Situation wirksamer Achtungs- und Schutzanspruch ggü. dem Staat ableiten.

    Die Grundrechte sind bewusst schlagwortartig und abstrakt gehalten. Aus ihnen ist für jede Situation eine konkrete subjektive Rechtsposition ableitbar (Schutzbereich). Ausgehend von der staatsrechtlichen Statuslehre lassen sich folgende Modi grob einteilen:[5]

    * Status negativus ist ein Abwehrrecht gegen den Staat und bildet das klassische Freiheitsrecht ab, es setzt seinem Handeln Grenzen, gleich welcher Form (Bsp.: Der Staat darf den Bürger nicht fragen, ob man ein Kreuz im Klassenzimmer aufhängen dürfe, denn egal ob dafür oder dagegen, geht ihn dieses Meinungsbild nichts an. Umgekehrt darf der Bürger frei seine Meinung dazu verbreiten, der Staat braucht vor der Meinung seiner Bürger nicht geschont zu werden)
    * Status positivus ist ein Leistungs-, Teilhabe- und Schutzrecht, das den Staat zu einem bestimmten Handeln verpflichtet (Bsp.: Gewährung von Rechtsschutz durch ein effektiv funktionierendes Justizsystem; Gewährung von konsularischer Hilfe im Ausland)
    * Status activus ist ein Teilnahme- und Gestaltungsrecht innerhalb des staatlichen Gefüges (Bsp.: Teilnahme an Wahlen und indirekte Kreation von Staatsorganen)

    Dieses System wird nach modernem Verfassungsverständnis zwar nicht abschließend verwendet, gilt in seinen Grundzügen gewiss fort." Zitatende

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danke für nachricht. wenn´s mir gefällt, melde ich mich - öffentlich!

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