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Donnerstag, 15. August 2013

zu Händen der Euro-Kartellbehörde und deutscher Strafgerichte - Fall Boenig Beratung gegen IHK & Serr GmbH ua

Hier ein Beweis für die Sammlung - in diesem Fall gegen den Rechtsanwalt für Urheberrechtrecht und Wettbewerbrecht Kaui Georg in Donaueschingen - zur Zeit wirbt er als Fachanwalt für Arbeitsrecht aber 2010-2012 war er der beauftragte Anwalt der Boenig Beratung und ich bereite mit der Boenig Beratung die Strafanzeige wie die Schadenersatzansprüche gegen ihn wegen Mandantenverrat an seine Auftragsgeberin, schweren Betrug im Auftrag der beklagten Gegenseite IHK und Serr GmbH, gezielter Untergrabung und Schädigung eines Strafrechtsfalles und Beihilfe zu Erpressung im Amt während der staatsanwaltlichen und Gerichtlichen Angriffe auf seine Mandantin....

Hier eine E-Mail der Kanzlei Kai Georg an seine Mandantin und mich - da hatte sich ein freier Werberedakteur, der für ein Unter-Unternehmen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg tätig war, telefonisch bei einer Geschäftspartnerin der Boenig Beratung in der Schweiz gemeldet um ihr meine Blogs anzudienen. Dieser Herr Damm hatte zuvor niemals in irgendeinem Kontakt zur Boenig Beratung oder zur Frau Lenz ( Selbstständige Beratung im Ausland) befunden - und die Strafanzeigen gegen die IHK und Serr GmbH waren aktiv, das Zivilrechtliche Verfahren lief und der Verdacht, der Beauftragung zu diesen Vorfällen durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und ihren Führungsfiguren Dieter Teufel wie Thomas Albiez lagen mehr als Nahe.
Der Auftrag der Boenig Beratung war das Kartellamt anzurufen und den Fall als gezielte Schädigung der beklagten Parteien gegen die Boenig Beratung audzunehmen.

Hier die anwaltliche Vorlage des Anwalts Kai Georg - wie er beabsichtigte diesen Vorfall zu bearbeiten... Vollzitat der E-Mail (ausser Kontodaten des Kai Georg!)

Von: Kai Georg <georg@kanzlei-georg.de>
Betreff: Az.: Boenig./.Damm/133/11; Entwurf der Abmahnung an Herrn Damm
Datum: 7. Juli 2011 12:53:05 MESZ
An: Boenig Beratung Boenig <boenig@boenig-beratung.de>

Sehr geehrte Frau Boenig,
sehr geehrter Herr Grigoriadis,

anbei erhalten Sie wie vereinbart den Entwurf des Schreibens an Herrn Damm. Eine Vorgehensweise nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erscheint hierbei nicht sinnvoll, da das Unternehmen des Herrn Damm mit Ihrem Unternehmen nicht im Wettbewerb steht. Es kommt aber eine deliktische Haftung in Betracht. Darauf basiert auch mein Entwurf.

Da aber Herr Damm mit Frau Dr. Lenz telefonisch und per E-Mail Kontakt aufnahm, obwohl zwischen Herrn Damm und Frau Lenz (wohl) keine Geschäftsverbindung vorlag, hätte zumindest Frau Dr. Lenz die Möglichkeit gegenüber Herrn Damm gemäß § 7 UWG vorzugehen, da man diese Kontaktaufnahme als unzumutbare Belästigung iSd. § 7 UWG ansehen könnte.

Aus dem mir übersandten E-Mail-Verkehr ist nicht genau ersichtlich, wie und wann der Kontakt zwischen Herrn Damm und Frau Dr. Lenz zustande kam und was genau Herr Damm dabei geäußert hat. Auch in die von Herrn Damm übersandten pdf-Dateien müsste ich Einblick bekommen. Des Weiteren sollte uns Frau Dr. Lenz als Zeugin für ein etwaiges Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen.

Des Weiteren, sehr geehrte Frau Boenig, benötige ich noch eine Vollmacht Ihrerseits in dieser Angelegenheit. Diese ist bereits an Sie unterwegs. Ich bitte um Unterzeichnung und Rücksendung.

Abschließend möchte ich Sie bitten, beigefügten Entwurf auf seine inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und mir eine entsprechende Rückmeldung zu geben.

Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Georg

Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Georg, Josefstraße 37, 78166 Donaueschingen Tel. 0771/9291394, Fax. 0771/9291384,

Anhang:

Rechtsanwaltskanzlei 
  Georg


Rechtsanwaltskanzlei Georg, Josefstr. 37, 78166 Donaueschingen

Internetredaktion Kai Georg
Bernward Damm e.K. Rechtsanwalt
Herrn Bernward Damm
Bühlweg 3 Josefstr. 37
78078 Niedereschach

  78166 Donaueschingen
Tel.: 0771/9291394
Fax: 0771/9291384
07.07.2011

Aktenzeichen: 
Boenig/Damm/133/11
Ihre Mitteilungen an Frau Dr. Jutta Lenz M.A. Rotfarbweg 7, CH-8594 Güttingen bezüglich des Internetauftrittes des Herrn Dimitrios Grigoriadis
Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung 

Sehr geehrter Herr Damm,

hiermit zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen der Boenig Beratung, Frau Jutta Boenig, Hofstatt 4, 88662 Überlingen, anwaltlich vertrete. Eine auf mich lautende Vertretungsvollmacht füge ich meinem Schreiben in Kopie als Anlage bei.

Hintergrund der Mandatserteilung ist der nachfolgende Sachverhalt:

Meine Mandantin, Frau Jutta Boenig, betreibt in Überlingen am Bodensee ein Beratungsunternehmen, welches Führungs-Coaching, Karriere-Beratung und Outplacement anbietet.

Im vergangenen Monat wurde meiner Mandantin von einer ihrer Geschäftspartnerinnen mitgeteilt, dass Sie sich an diese gewandt haben. Sie wiesen diese Geschäftspartnerin, bei der es sich um Frau Dr. Jutta Lenz, M.A. Rotfarbweg 7, CH-8594 Güttingen, handelt auf einen Internetauftritt des Herrn Dimitrios Grigoriadis hin und sendeten dieser zusätzlich noch einige pdf-Dateien mit gelb markierten Auszügen aus den Veröffentlichungen des Herrn Grigoriadis. Sie bemerkten dazu, dass diese die Grenzen der freien Meinungsäußerung übertreten und mittlerweile Gegenstand von Strafanzeigen sein dürften. Der Grund bzw. das Motiv für Ihre Kontaktaufnahme gegenüber Frau Dr. Lenz ist meiner Mandantin völlig unklar. Meine Mandantin hat weder mit Ihnen geschäftlichen Kontakt noch hat Frau Dr. Lenz zu Ihnen einen geschäftlichen Kontakt. Meine Mandantin muss daher davon ausgehen, dass Sie gezielt mit Geschäftspartnern und Kunden meiner Mandantschaft Kontakt aufnehmen, um das Unternehmen meiner Mandantschaft und auch meine Mandantin selbst gegenüber diesen Geschäftspartnern abspenstig zu machen und die Vertrauensgrundlage zu zerstören. 

Dadurch haben Sie eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB begangen. § 823 Abs. 1 BGB besagt unter anderem, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Unter „sonstiges Recht“ fällt auch der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und somit auch in das Unternehmen meiner Mandantin. Entsprechende Schadensersatzansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor. 

Aus dieser unerlaubten Handlung ergibt sich auch ein Unterlassungsanspruch. Voraussetzung ist die unmittelbar drohende Gefahr eines widerrechtlichen Eingriffs in ein durch § 823 BGB geschütztes Rechtsgut. Dies ist durch Ihre Handlung eindeutig erfüllt. 

Meine Mandantin hat mit dem Internetauftritt des Herrn Dimitrios Grigoriadis nicht das Geringste zu tun. Auch die Kunden und Geschäftspartner meiner Mandantin haben ebenfalls mit diesem Internettauftritt nichts zu tun. 

Da Sie offensichtlich nicht im Wettbewerb mit dem Unternehmen meiner Mandantschaft stehen, liegt die Vermutung sehr nahe, dass Sie zu diesen Kontaktaufnahmen beauftragt wurden. Des Weiteren stellt sich selbstverständlich auch die Frage, welche Unternehmen und Geschäftspartner bzw. Kunden meiner Mandantschaft von Ihnen in dieser Angelegenheit noch kontaktiert wurden. Es steht daher zu befürchten, dass aufgrund Ihrer „Mitteilungen“ gegenüber Kunden und Geschäftspartnern meiner Mandantschaft diese unter Umständen die Vertragsbeziehungen zu meiner Mandantschaft beenden. Dies kann zu einem sehr ernstzunehmenden Schaden bei meiner Mandantschaft führen. 

Namens und im Auftrag meiner Mandantin mahne ich Sie daher ab und fordere Sie daher auf, 

es ab sofort zu unterlassen, mit Geschäftspartnern oder Kunden meiner    
Mandantschaft aus dem Grunde Kontakt aufzunehmen, insbesondere 
per E-Mail oder per  Telefon, um in diesem Zusammenhang 
auf den Internetauftritt „Dimisprivatturf“ des Herrn Dimitrios Grigoriadis hinzuweisen.


In diesem Zusammenhang habe ich Sie aufzufordern, eine strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, da nur diese eine Wiederholungsgefahr ausräumen kann. 

Beigefügt erhalten Sie eine entsprechende strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für deren Abgabe ich eine Frist bis spätestens zum 

Freitag, den 15.07.2011

notiert habe. Die Abgabe dieser strafbewerten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann vorab per Telefax an meine Kanzlei erfolgen, sofern Sie das Original unverzüglich per Post nachsenden. 

Des Weiteren habe ich Sie namens und im Auftrag meiner Mandantin aufzufordern, uns mitzuteilen, welche Geschäftspartner und Kunden meiner Mandantschaft in dieser Angelegenheit von Ihnen noch kontaktiert wurden. 

Des Weiteren habe ich Sie namens und im Auftrag meiner Mandantin aufzufordern, uns mitzuteilen, wer bzw. welche Institution Sie dazu beauftragt hat, mit Geschäftspartnern und Kunden meiner Mandantschaft in dieser Angelegenheit Kontakt aufzunehmen. 

Den oben genannten Aufforderungen und einer Stellungnahme in dieser Angelegenheit Ihrerseits sehe ich bis spätestens zum 

15.07.2011

entgegen. 

Des Weiteren hat meine Mandantschaft Anspruch auf Zahlung der durch meine Beauftragung entstandenen Rechtsverfolgungskosten gem. §§ 683, 677, 670 BGB. Ich gehe in dieser Angelegenheit von einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000,00 € aus. Bezüglich der Geschäftsgebühr setze ich die Regelgeschäftsgebühr von 1,3 an. Die von Ihnen geschuldeten Rechtsverfolgungskosten unter Zugrundelegung einer 1,3 Geschäftsgebühr, berechnet aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 €, belaufen sich somit auf 391,30 € zuzügl. der üblichen Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikation in Höhe von 20,00 € und somit auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 411,30 € netto. Da meine Mandantschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die MWST. nicht geltend gemacht. 


Mit freundlichen Grüssen

Kai Georg
Rechtsanwalt

Anlage 


















Strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung



Die Internetredaktion Bernward Damm e.K., Inhaber Herr Bernward Damm, Bühlweg 3, 78078 Niedereschach sowie Herr Bernward Damm persönlich

-Unterlassungsschuldner- 


verpflichtet sich gegenüber 


der Boenig Beratung, Frau Jutta Boenig, Hofstatt 4, 88662 Überlingen am Bodensee 

-Unterlassungsgläubigerin- 

es zukünftig zu unterlassen:


1.
Mit Geschäftspartnern oder Kunden der Unterlassungsgläubigerin aus dem Grunde Kontakt aufzunehmen, insbesondere per E-Mail oder per Telefon, um in diesem Zusammenhang auf den Internetauftritt „Dimisprivatturf“ des Herrn Dimitrios Grigoriadis hinzuweisen. 

2.
Für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehend übernommenen Unterlassungspflichten verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € an die Unterlassungsgläubigerin zu bezahlen. 

3.
Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich an die Unterlassungsgläubigerin die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 411,30 € netto zu bezahlen. Der Unterlassungsschuldner hat diesen Betrag auf das Rechtsanwaltsanderkonto Konto-Nr. 23641801 (BLZ 694 900 00) bei der Volksbank Villingen eG zu überweisen. 




_____________________________
            Ort, Datum


____________________________
     Bernward Damm

" ZITAT - Ende und ich versichere Eidesstattlich, das Dokument und seine Echtheit - unverändert ausser der Herausnahme der Kontodaten des Anwalts - 
Da er nicht Bereit war diesen Fall wie schon zuvor mit jenen der IHK und Serr GmbH anzuzeigen und zusammenzulegen und nur eine Abmahnung für Kleinbeträge abzuschicken und dabei natürlich sein Honorar zu verdienen - wurde der Vorgang von mir gestoppt... Er stellte soweit ich es sehe bisher dafür auch keine Rechnung - ich schon und die Boenig Beratung auch....

An Eides Staat und als Beweis gegen den Anwalt Kai Georg, die IHK SBH und ihre Verantwortlichen und den hier genannten Herrn Damm zu werten . Dimitrios Grigoriadis, Hofstatt 2-4, 88662 Überlingen

Dimitrios Grigoriadis, Copyright 2010-2013, gelöscht aus dem Internet trotz Preisangabe von 10 Mio Euro durch das Landgericht Mannheim, die IHK SBH und die Serr GmbH 



Montag, 1. Juli 2013

Zum Bericht vom Spiegel zur NSA Spionage in Europa diese Woche veröffentlichte auch die WELT - und löschte es wieder - hier die Welt-Zensur

Der Artikel lautete wie folgt: ZITAT:
"Ehemaliger NSA-Agent wirft Merkel Heuchelei vor
02:27

Weitergabe von Daten

Ehemaliger NSA-Agent wirft Merkel Heuchelei vor

Deutschland soll den US-Geheimdienst seit Jahren heimlich mit Daten versorgen. Das behauptet ein ehemaliger NSA-Agent. Die Empörung deutscher Politiker über die USA sei daher pure Heuchelei.
Nach Ansicht eines ehemaligen NSA-Agenten verhält sich Bundeskanzlerin Merkel „wie Inspektor Reynaud in Casablanca“
Foto: picture alliance / dpa Nach Ansicht des ehemaligen NSA-Agenten Wayne Madsen verhält sich Bundeskanzlerin Merkel "wie Inspektor Reynaud in Casablanca" 
Eine Reihe europäischer Länder hat nach Angaben der britischen Zeitung "The Guardian" regelmäßig aus digitaler Kommunikation gewonnene Daten an die US-Sicherheitsbehörde NSA weitergegeben. Auch Deutschland soll sich daran beteiligt haben.Das berichtet das Blatt unter Berufung auf Enthüllungen eines ehemaligen NSA-Mitarbeiters in dem Internet-Blog "PrivacySurgeon.org".
Bei dem Informanten handelt es sich um Wayne Madsen, Ex-Offizier der US Navy. Er hat von 1985 an für die NSA gearbeitet und dort in den folgenden zwölf Jahren mehrere hohe Positionen innegehabt. Neben Deutschland und Großbritannien sollen Madsen zufolge auch Dänemark, die Niederlande, Frankreich, Spanien und Italien entsprechende "geheime Deals" mit Washington haben. Sie sollen sich verpflichtet haben, auf Aufforderung Daten aus der Internet- und Mobilfunkkommunikation an die NSA auszuhändigen.
Madsen sagte, er habe diese Angaben nun publik gemacht, da europäische Regierungen in den vergangenen Wochen "nur die halbe Wahrheit" über ihre Kooperation mit den US-Sicherheitsbehörden erzählt hätten, die Jahrzehnte – teilweise bis in die Zeit des Kalten Kriegs – zurückgehe. Alle sieben genannten Länder hätten Zugang zu einem transatlantischen Glasfaserkabel, das ihnen erlaube, große Datenmengen, darunter Informationen über Telefonate, E-Mails und die Nutzung von Webseiten abzuzapfen, sagte Madsen.
Der Geheimdienst-Mitarbeiter sagte zudem, er sei überrascht über die "Heuchelei" führender europäischer Politiker, die sich schockiert über die geheimdienstlichen Aktion der Briten und Amerikaner gezeigt hätten. Vor allem die Reaktionen in Deutschland seien Madsen schleierhaft: "Ich kann nicht verstehen, wie Angela Merkel dabei ernst bleiben kann, wenn sie von Obama und Großbritannien Aufklärung verlangt, obwohl Deutschland selbst eben diesem Netzwerk beigetreten ist".

"Merkel verhält sich wie Inspektor Reynaud"


Madsen ging soweit zu sagen, Merkel verhalte sich wie Inspektor Reynaud in "Casablanca". Dieser war in dem legendären Film französischer Polizeichef in Casablanca. Reynaud arbeitete mit zwielichtigen Methoden, empörte sich aber öffentlich gern über das Verhalten anderer.
Unterdessen haben führende EU-Politiker empört auf Meldungen reagiert, wonach der US-Geheimdienst NSA gezielt die Europäische Union ausgespäht haben soll. "Wenn diese Berichte wahr sind, ist das abscheulich", sagte Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn Spiegel Online. "Die USA sollten lieber ihre Geheimdienste überwachen statt ihre Verbündeten. Wir müssen jetzt von allerhöchster Stelle eine Garantie bekommen, dass das sofort aufhört."
EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) forderte genauere Informationen. "Aber wenn das stimmt, dann bedeutet das eine große Belastung für die Beziehungen der EU und der USA", sagte er dem Nachrichtenportal. Manfred Weber (CSU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der EVP und Sicherheitsexperte im Europaparlament, nannte es inakzeptabel, wenn europäische Diplomaten und Politiker in ihrem Alltag ausspioniert werden. "Das Vertrauen ist erschüttert."

NSA soll Wanzen in EU-Büros installiert haben


"Das Ausspionieren hat Dimensionen angenommen, die ich von einem demokratischen Staat nicht für möglich gehalten habe", sagte Elmar Brok (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments. Europas geplantes Freihandelsabkommen mit den USA hält er für gefährdet. "Wie soll man noch verhandeln, wenn man Angst haben muss, dass die eigene Verhandlungsposition vorab abgehört wird?"
Der "Spiegel" hatte zuvor berichtet, die NSA habe EU-Einrichtungen in Washington, New York und Brüssel ausgespäht. Der Geheimdienst habe Wanzen versteckt und interne Computernetzwerke infiltriert.
dpa/jay
Welt-Artikel zu NSA und deutscher Regierung nebst Vorwurf der Lügen dem deutschen Wahlvolk gegenüber von ehemaligen amerikanischen Staatsdiener vom 01-07-2013, der wieder entfernt wurde - jemandem war der Artikel nicht genehm? Quelle war DPA

Die Zenierte Fassung der WELT ONline vom 01.07.2013 - es war KEIN FEHLER sondern Selbstzensur oder Fremdzensur - die Springer Zeitungen machen solche Fehler nicht....

Zensur durch GOOGLE und amerikanische Dienste nach US-Recht. Gelöscht wurde eine öffentlich vorgetragene Strafanzeige wegen schwerem Wettbewerbrechtsbruch einer Wirtschaftsbande aus IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und der SERR GmbH, Anzeige an das Europäische Kartellamt gegen die IHK und DIHK und meine Eidesstattlichen Erklärungen dazu. Es war der zweite Löschvorgang - der erste wurde im Juni 2011 durch die Serr GmbH, die IHK SBH und das Landgericht Mannheim wie die Staatsanwaltschaft Konstanz durchgeführt und 9 in meinem Besitz befindliche Blogs wurden gelöscht - um dann in Teilen und verändert als Beweise gegen mich vor Gericht genutzt zu werden um meine Verurteilung zu erreichen - Das versichere ich hier auch an Eides staat: Dimitrios Grigoriadis

Dimitrios Grigoriadis - KOPFGELD von der Wirtschafts- und Gesetzes-Mafia IHK - Kunstwerk vom Jahre 2011 - wurde nicht gerichtlich erwähnt oder beanstandet - nur GELÖSCHT - und meine Blogs waren mit dem Preis von 10 Mio Euro zum Verkauf ausgeschrieben... Ich bestehe seitdem und noch heute auf Schadenersatz durch die Täter, Google und die Bundesrepublik Deutschland!!!